Rund um den Hund

Hund

OÖ. Hundehaltegesetz:

Oberstes Ziel des OÖ Hundehaltegesetz ist, Gefährdungen und unzumutbare Belästigungen von Mensch und Tieren durch Hunde möglichst zu vermeiden. Daher wurden für die Haltung von Hunden klare Regeln formuliert und im Hundehaltergesetz festgehalten. Hier im "Hundeguide" des Landes Oberösterreich finden alle HundehalterInnen und jene, die es noch werden wollen, die wichtigsten Inhalte des Hundehaltergesetzes aber auch die Bestimmungen des Bundestierschutzgesetzes.


Für Eigentümer von Hunden gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten, die im Tierschutzgesetz und den dazugehörigen Verordnungen geregelt sind. 

Hunde müssen an öffentlichen Orten und im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. Die Leine muss der Körpergröße und dem Körpergewicht des Hundes entsprechend fest sein; sie darf höchstens 1,5 Meter lang sein. 


Gemäß OÖ Hundehaltegesetz ist unter öffentlichen Orten jeder Ort zu verstehen, der von jedermann frei oder unter den gleichen Bedingungen zugänglich ist. 

Unter Ortsgebiet versteht man einen Straßenzug der durch Hinweiszeichen „Ortstafel“ und „Ortsende“ gemäß § 53 Z 17a und 17b StVO gekennzeichnet ist oder geschlossen bebaute Gebiete mit mindestens fünf Wohnhäusern. 


Ein Hund ist so zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen, dass Menschen und Tiere durch den Hund nicht gefährdet werden, oder Menschen und Tiere nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden, oder er an öffentlichen Orten oder auf fremden Grundstücken nicht unbeaufsichtigt herumlaufen kann. 


Hundekot stellt ein Infektionsrisiko dar, wobei Kinder und abwehrgeschwächte Erwachsene besonders gefährdet sind. Hundekot kann für die Landwirtschaft gefährlich sein, wenn er Weideflächen verunreinigt. Werden diese verunreinigten Gräser von den Kühen mit gefressen, kann dies zu Totgeburten führen. 


Grundsätzlich hat der Hundeeigentümer dafür zu sorgen, dass Gehsteige, Gehwege, Sandkisten und Kinderspielplätze nicht durch den Hund verunreinigt werden. Als Service für unsere Hundehalter hat die Friedensgemeinde Moosdorf über das gesamte Gemeindegebiet 11 Spender für gratis Hundekotsackerl aufgestellt. 


Für ein harmonisches Zusammenleben ersucht die Friedensgemeinde Moosdorf, sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten und aufeinander Rücksicht zu nehmen. 


Sachkunde-Kurse für Hunde in Oberösterreich bzw. in den oberösterreichischen Bezirken:

Finden Sie Termine für einen Hundehalte-Sachkundekurse in Ihrem Bezirk oder online. Hilfreiche Tipps erhalten Sie im Handbuch zum Oö. Hundehaltegesetz, Oö. Hunderatgeber oder in der Publikation "Mein bester Freund". 

Terminübersicht

16.07.2020 00:00