Bauverhandlungen

Bauverhandlungen vor Ort können entfallen, wenn die Nachbarn des zu bebauenden Grundstückes auf den Bauplänen (allen 3 Exemplaren auf allen Seiten des Planes) mit ihren Unterschriften die Zustimmung zum Bauvorhaben erklärt haben (vereinfachtes Verfahren). Dies bedeutet den Verlust der Parteienstellung der Nachbarn in diesem Bauvorhaben. Das Bauverfahren kann dann ohne Bauverhandlung abgeschlossen werden.

Sollten die Nachbarn nicht unterzeichnen (aus welchen Gründen auch immer) findet eine "normale" Bauverhandlung vor Ort statt. Dabei wird das Bauvorhaben kundgemacht, was einen Zeitverlust  bedeutet.

Zuständig