Das Europäische Klimagesetz sieht vor, dass die Gebäudeinventarliste_Stand_16.10.2025.pdf herunterladen (0.13 MB)EU bis 2050 klimaneutral werden soll. Ein Zwischenziel auf dem Weg dorthin ist die Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent. Im Rahmen des sogenannten Pakets "Fit für 55" werden eine Reihe von EU-Rechtsvorschriften neu auf den Weg gebracht oder bestehende Rechtsvorschriften überarbeitet, um sie mit dem ambitionierteren Ziel für 2030 in Einklang zu bringen. Teil des Paketes ist auch die Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III).
Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors
Im Besonderen gelten für den öffentlichen Sektor Artikel 5 - "Vorbildfunktion & Energieeinsparung für öffentliche Einrichtungen" sowie Artikel 6 - "Inventar & Sanierungsstrategie für öffentliche Gebäude".
Bis 11. Oktober 2025 muss ein Gebäudeinventar der öffentlichen Gebäude erstellt werden (Artikel 6 Absatz 5). Das Inventar muss alle Gebäude erfassen, die im Eigentum einer öffentlichen Einrichtung sind oder von ihr genutzt werden. Dieses muss öffentlich verfügbar und zugänglich gemacht und mindestens alle zwei Jahre aktualisiert werden. Das Inventar muss mindestens folgende Angaben enthalten: Gesamtnutzfläche in m2, gemessener jährlicher Energieverbrauch für Wärme, Kühlung, Strom und Warmwasser, sofern diese Angaben vorliegen, sowie gemäß der Richtlinie 2010/31/EU ausgestellte Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz jedes Gebäudes.
Gebäudeinventarliste_Stand_16.10.2025.pdf herunterladen (0.13 MB)2025.04.09_Energieausweis_Moosdorf_Gemeindeamt.pdf herunterladen (1.48 MB)2025.05.26_Energieausweis_Volksschule_Moosdorf.pdf herunterladen (1.42 MB)2025.04.09_Energieausweis_Musikheim.pdf herunterladen (1.4 MB)Energieausweis_Turnsaal_16.04.2023.pdf herunterladen (4.42 MB)Energieausweis_Lehrerwohnhaus_11.04.2013.pdf herunterladen (4.56 MB)2025.05.22_Energieausweis_Kindergarten_Moosdorf_mit_Kabbelstube.pdf herunterladen (1.4 MB)2025.05.22_Energeiausweis_FF_Moosdorf.pdf herunterladen (1.27 MB)