Reisepass

Wenn Sie bereits Reisepassinhaber sind genügt der

  • alte Reisepass und
  • 1 aktuelles PassfotoBei einer Neuausstellung ist unbedingt der
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Geburtsurkunde
  • 1 Passfoto
  • eventuell Heiratsurkunde
  • sowie Nachweise über Verleihungen von Titeln mitzubringen

Die Gebühr beträgt € 75,90 und ist mittels Zahlschein (BH) einzuzahlen. Kinderreisepässe kosten € 30,-- bzw. sind bis zum 2. Lebensjahr des Kindes kostenlos.

Sonstige Änderungen ohne Rücksicht auf deren gleichzeitige Anzahl kosten € 26,00 (Zahlschein BH)

Keine Verwaltungsabgabe

Hinweis: bei Antragstellung im Gemeindeamt wird der "alte" Reisepass entwertet. Sie haben bis zum Erhalt des neuen Reisepasses keinen gültigen Reisepass.   

HELP.GV.AT - Antragsformular downloaden

Zuständig