Bitte mitbringen:
- Geburtsurkunde des Ansuchenden
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters oder der Mutter (bei unehelichem Kind den Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter)
- weiters bei ehelichen Kinder die Heiratsurkunde der Eltern.
- Bei Verleihung der Staatsbürgerschaft jedenfals der rechtskräftige Verleihungsbescheid
- Die Gebühr beträgt insgesamt € 38,40 und setzt sich aus 2 x € 13,20 Stempelgebühren und 1 x € 8,00 und 1x € 4,00 Verwaltungsabgaben zusammen.
HINWEIS:
Bei der Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises innerhalb von 2 Jahren ab der Geburt des Kindes entfallen die Bundesgebühr und die Verwaltungsabgabe. Die Gebührenbefreiung betrifft nur die Ausstellung des 1. Staatsbürgerschaftsnachweises.