Mittels Bauanzeigen können Nebengebäude bis zu einer Baufläche von 12 m², Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen, Solaranlagen bis 20 m², Carports bis 35 m² überdachte Fäche und andere kleinere Baumaßnahmen (§ 25, oö.BauO.1994, i.d.g.F.) errichtet werden. Unter besonderen Voraussetzungen können auch landwirtschaftliche und gewerbliche Nebengebäude bis zu 300 m² verbaute Fläche mittels Bauanzeige (Baufreistellungsverfahren) bewilligt werden.
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig beim zuständigen Sachbearbeiter welches Verfahren das günstigste für Ihr geplantes Bauvorhaben ist.
Hinweis: Die Gebühren werden anläßlich der Erledigung des Aktes vorgeschrieben.